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WAS BEDEUTET WAHLPFLICHTUNTERRICHT?

 

Der Wahlpflichtunterricht unterscheidet sich vom Pflichtunterricht darin, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Angebotes der Schule sich in themenbezogene Kurse frei einwählen können. Die Kurse sollen sich dabei auf die Fächer des Pflichtbereiches beziehen. Die wöchentliche Stundenzahl für den Wahlpflichtunterricht liegt bei 3 Stunden pro Jahrgang und eine Teilnahme daran ist verpflichtend. Die unterrichtlichen Leistungen im Wahlpflichtunterricht werden wie die übrigen Schulfächer benotet und sind versetzungswirksam.

 

WELCHE ZIELE VERFOLGT DER WAHLPFLICHTUNTERRICHT?

 

Der Wahlpflichtunterricht wurde geschaffen, um den Schülerinnen und Schülern die Ausprägung individueller Neigungen und Schwerpunkte zu ermöglichen. Gleichzeitig wird hier dem § 47 der Thüringer Schulordnung Rechnung getragen, der die individuelle Förderung als durchgängiges Prinzip des Lehrens und Lernens definiert.

 

WAS SOLLTE UNBEDINGT BEACHTET WERDEN?

 

Bei Wahlpflichtfächern können die Eltern über die Anmeldung zum Unterricht entscheiden. Über die letztendliche Zulassung entscheidet der Schulleiter.

Ein Wechsel des Wahlpflichtfaches im Rahmen der Doppeljahrgangsstufe ist in der Regel nicht vorgesehen. Ein Wahlpflichtfach kann nur in besonderen Ausnahmefällen mit Genehmigung des Schulleiters gewechselt werden.

Informatik

Der Informatikunterricht vermittelt das notwendige Wissen über das Verständnis und die Benutzung von Informatiksystemen in einer von Computern geprägten Gesellschaft.
Neben der Vermittlung von Kenntnissen in weit verbreiteten Programmiersprachen wie beispielsweise Java geht es im Informatikunterricht in erster Linie um die Vermittlung grundlegender Methoden des Programmierens und universelles Verständnis, wie ein Computer funktioniert und wie Netzwerke aufgebaut werden können. Mathematisches Interesse sowie Spaß am Strukturieren und Lösen komplexer Aufgaben sind eine gute Voraussetzung für die Einwahl in das Wahlpflichtfach Informatik.

 

WICHTIG: Wer Informatik in der Oberstufe belegen möchte, muss das Wahlpflichtfach ab Klasse 9 wählen

 

Gewi 

Gesellschafts-wissenschaften

Das Wahlpflichtfach GuT ist durch einen fächerverbindenden Ansatz gekennzeichnet. Hier wird eine Kombination der Fächer Geographie, Geschichte und Sozialkunde sowie WR angestrebt. Das Wahlpflichtfach gliedert sich in vier Module, die halbjährlich unterrichtet werden. Das erste Modul beschäftigt sich mit der "Welt der Börse". Dies ist vom Umfang nicht gleichzusetzen mit dem WR-Unterricht. Hiergeht es um eine aktive Beteiligung am Planspiel Börse.

Das zweite und dritte Modul greift die Veränderungen der digitalen Revolution auf und verknüpft sie mit den großen Themenbereichen „Globalisierung“ und „Krieg und Konflikte“. Das vierte Modul beschäftigt sich mit dem Themenbereich „Christentum und Islam"“.

Sprache und Sprachgebrauch

mit anschl. 3 Fremdsprache Spanisch

Schülerinnen und Schüler, die sich für Spanisch als dritte Fremdsprache entscheiden, erhalten in den Klassen 9 und 10 je 3 Stunden Unterricht in dieser Sprache. Die Wahl der 3. Fremdsprache sollte strategisch erfolgen. Um ein möglichst hohes Sprachniveau zu erreichen, sollte Spanisch in der Oberstufe als fortgeführte Fremdsprache belegt werden.

Natürlich kann man nach der Jahrgangsstufe 10 Spanisch auch abwählen. Was aber für einen wirklichen Sprachenerwerb wenig sinnvoll wäre.

WICHTIG: Wer seine zweite Fremdsprache in der Oberstufe abwählen möchte, muss das Wahlpflichtfach ab Klasse 9 wählen

"thinkTECH"

Das Wahlpflichtfach „thinkTECH“ wird nicht in Form eines klassischen Unterrichts abgehalten. Es besteht aus zwei Jahresmodulen, die bei unterschiedlichen Partnerfirmen nach schulinternem Lehrplan abgehalten werden. Für maximal 10 Schülerinnen und Schüler besteht die Möglichkeit dieses Fach zu wählen. Da es einen hohen Grad an Eigenständigkeit voraussetzt, wird für dieses Fach ein Bewerbungsschreiben verlangt.

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